Pulver-Wasser-Strahlgerät als Teil der Zahnreinigung 

Das Airflow Gerät während der Individualprophylaxe

Bei richtiger Handhabung ist das Airflow Gerät nicht schädlich. Zusätzliche Kosten entstehen meist nicht durch das Pulver-Wasser-Strahlgerät.

Anwendung des Airflow Gerätes

Das Airflow Gerät ist ein Pulver-Wasser-Strahlgerät und wird im Rahmen der professionellen Zahreinigung verwendet. Gerade um unschöne Verfärbungen von Tee, Kaffee, Wein etc. schonend zu entfernen, eignet sich eine Airflow Reinigung hervorragend. Eine Mischung aus abrasivem Pulver und Wasser wird mittels Druckluft auf die Zähne gestrahlt Für die Patienten fühlt sich eine Airflow Behandlung an, als hätten sie einen kleinen Sandsturm im Mund. Meist ist den Partikeln ein Geschmack, beispielsweise Zitrone, beigemischt. Generell erfreut sich das Pulver-Wasser-Strahlgerät großer Beliebtheit.

Airflow nicht mehr schädlich

Die ersten Versuche mit dem Airflowgerät wurden mit Natriumbicarbonat- (NAHCO³) und Aluminiumoxid- (Al²O³) Pulver durchgeführt. Die Korngröße von ungefähr 250 Mikrometer verursachte deutliche Defekte im Wurzelzement und im Dentin sowie eine Traumatisierung der Gingiva (Zahnfleisch) (Petersilka et al 2003, „Root defects following air polishing“). Mittlerweile wird bevorzugt die Aminosäure Glycin als Pulver im Airflowgerät verwendet. Die durchschnittliche Korngröße überschreitet 63 Mikrometer nicht mehr. Der Durchmesser lässt sich mit 25 Mirkometer beziffern. Mit dieser Korngröße konnten keine Defekte am Wurzelzement oder die Verletzung des Zahnfleisches beobachtet (Petersilka et al 2003, „Subgingival plaque removal in buccal and lingual sites using a novel low abrasive air polishing powder“) werden. Dieses Pulver (Glycin) ist sogar zur Zerstörung des Biofilms (Plaque/Bakterien) unterhalb des Zahnfleisches (subgingival) zum Beispiel im Rahmen einer Parodontitisbehandlung geeignet. Das „Schießen“ von Wasser und Glycin mit Druckluft aus dem Gerät führt nicht nur dazu, dass Verfärbung schmerzfrei und ohne Vibrationsgeräusche entfernt werden können, vielmehr kommt es auch maßgeblich zur Zerstörung des Biofilms ohne dass durch diese Art der Behandlung die Zahnoberfläche angegriffen wird. Besonders vorteilhaft erscheint die Verwendung des Airflow Geräts während der professionellen Zahnreinigung, wenn Jugendliche eine Zahnspange (v.a. Mulitbandaparturen) tragen. Das Pulverwasserstrahlgerät hat mittels des mit Druckluft betriebenen Wasserstrahls auch eine Reichweite in verwinkelte und durch Zahnspangen sehr schlecht zu erreichende Schmutznischen.

Zahnstein kann mit dem Airflow allerdings nicht entfernt werden. Das Benutzen des Pulver-Wasser-Strahlgerät wird daher klassischerweise nach dem Entfernen von Harten Belägen (Zahnstein) benutzt.

Der Hersteller EMS empfiehlt folgende Korngrößen:

  1. Air-Flow® Pulver Klassik: Natriumcarbonat mit einer Korngröße von 65 Mikrometer, anschließende Politur z.B. mit Air-Flow® Soft oder Air-Flow® Perio notwendig
  2. Air-Flow® Pulver Soft: auf Glycinbasis mit einer Korngröße von 65 Mikrometer
  3. Air-Flow® Pulver Perio: auf Glycinbasis mit einer Korngröße von 25 Mikrometer (zur subgingivalen Anwendung und zur Behandlung von Implantaten)

Nebenwirkungen und Kontraindikationen

Um unerwünschte Nebenwirkungen wie z.B. die Irritation der Augen durch das feine Pulver des Airflow Gerätes zu verhindern, empfiehlt es sich, dass Patienten während der Behandlung eine Schutzbrille aufsetzen. Besonders bei Kontaktlinsenträgern müssen die Augen sorgfältig geschützt werden. Die Lippen können zum Schutz dick mit Vaseline eingecremt werden. Asthma ist als Kontraindikation für die Zahnreinigung mittels eines Pulver-Wasser-Strahlgerätes zu sehen.

Das Emphysem beschreibt eine unnatürliche Luftansammlung im Weichgewebe. Die durch Druck in die Weichgewebe eingepresste Luft geht oft mit ausgedehnten Schwellungen über eine ganze Gesichtshälfte, möglicherweise bis zum Auge oder bis zum Ohr, einher. Bei der Anwendung von Pulver-Wasser-Strahlgeräten unterhalb des Zahnfleisches (subgingival) ist das Risiko einer Emphysembildung zu nennen. Diese weist aber eine geringe Häufigkeit auf und ist durch einen komplikationslosen klinischen Verlauf gekennzeichnet. Die durch das Airflow Gerät induzierten Beschwerden, vor allem die meist sofort auftretende Schwellung, heilen in der Regel nach 1 bis 5 Tagen ohne Spätfolgen ab. Meist wird die Schwellung nach 1 bis 2 Tagen vom Körper selber abgebaut. Eventuell ist der Besuch beim HNO Arzt nötig, da es in sehr seltenen Fällen zu Pneumoparotitis kommen kann. Bei einer Pneumoparotitis tritt Luft über den Ausführungsgang der Ohrspeicheldrüse, der in der Mundhöhle endet, in die Parotis (Ohrspeicheldrüse) ein. Es ist eine engmaschige Nachkontrolle einzuhalten. Des Weiteren muss bei Schwellungszunahme umgehend der behandelnde Arzt aufgesucht werden. Schnäuzen und Niessen sollte vermieden werden, um einen weiteren Druckaufbau in der Mundhöhle zu vermeiden. Die prophylaktische Gabe von Antibiotika sollte diskutiert werden. Ibuprofen kann in Absprache mit Ihrem Arzt gegen Schmerzen eingenommen werden. Es sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass die Luftemphysembildung bei der subgingivalen Therapie im Rahmen einer Parodontitisbehandlung bei der Verwendung von niedrig-abrasivem Glycin-Pulver gering ist (Petersilka 2012, Luftemphysem und zahnärztliche Behandlung).

Generell ist bei der Handhabung des Airflow-Gerätes immer wichtig, dass der Pulverstrahl vom Zahnfleisch weg gerichtet wird, um die Gingiva (Zahnfleisch) nicht unnötig zu traumatisieren (verletzen). In der Fachliteratur wird ein Arbeitswinkel von ca. 45 Grad angegeben. Der Abstand vom Zahn zur Düse des Airflow Gerätes sollte ungefähr 4 bis 5 mm betragen. Manche Patienten beschreiben nach einer professionellen Zahnreinigung, in der das Airflow angewendet wurde, das Zahnfleisch noch für ca. 24 Stunden als „bitzelnd“ bzw. irritiert oder sogar schmerzend empfunden. Das ist aber kein Grund zur Sorge. Nach ein bis zwei Tagen fühlt sich die Mundhöhle in der Regel wieder völlig reizlos an.

Kosten bei der Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung wird von den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, TK) nicht übernommen. Die privaten Versicherungen sowie Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel, je nach Tarif, die PZR. Zusätzliche Kosten fallen bei der Verwendung des Airflow Gerätes während der professionellen Zahnreinigung meist nicht an.